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   LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15   

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LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15 (https://dejure.org/2015,26331)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15 (https://dejure.org/2015,26331)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. August 2015 - 12 TaBV 37/15 (https://dejure.org/2015,26331)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der dynamischen Anpassung von Arbeitsentgelt entsprechend der Tarifabschlüsse

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der dynamischen Anpassung von Arbeitsentgelt entsprechend der Tarifabschlüsse

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 Ziffer 10 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 148 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von Arbeitsentgelten für nicht dem Tarifvertrag unterworfene Arbeitnehmer

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 83 Abs. 3 ArbGG; § 87 Abs. 1 Eingangshalbs. BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der dynamischen Anpassung von Arbeitsentgelt entsprechend der Tarifabschlüsse

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von Arbeitsentgelten für nicht dem Tarifvertrag unterworfene Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 11 TaBV 42/14

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Mitbestimmung bei der Dynamisierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15
    Auf die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats ist dieses Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen 11 TaBV 42/14 anhängig.

    Die Beteiligung des Gesamtbetriebsrats entfällt auch nicht dadurch, dass er selbst einen Feststellungsantrag betreffend das hier in Rede stehende Mitbestimmungsrecht in dem Verfahren Arbeitsgericht Düsseldorf 3 BV 228/13 = Landesarbeitsgericht Düsseldorf 11 TaBV 42/14 gestellt hat und die örtlichen Betriebsräte an diesem Verfahren beteiligt sind.

    Einer Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens Arbeitsgericht Düsseldorf 3 BV 228/13 = Landesarbeitsgericht Düsseldorf 11 TaBV 42/14 bedurfte es nicht.

    III.Einer Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens Arbeitsgericht Düsseldorf 3 BV 228/13 = Landesarbeitsgericht Düsseldorf 11 TaBV 42/14 bedurfte es nicht.

    Die Entscheidung dieses Verfahrens hing nicht ganz oder zum Teil von einem Rechtsverhältnis ab, das Gegenstand des Verfahrens Arbeitsgericht Düsseldorf 3 BV 228/13 = Landesarbeitsgericht Düsseldorf 11 TaBV 42/14.

  • ArbG Düsseldorf, 29.01.2015 - 5 BV 250/14

    Betriebliche Mitbestimmung im Hinblick auf die Dynamisierung der Arbeitsentgelte;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15
    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.01.2015 - 5 BV 250/14 - wird zurückgewiesen.

    Das Verfahren über den Antrag zu 2) wurde abgetrennt und gemäß III. Nr. 10 Abs. 2 des Geschäftsverteilungsplans des Arbeitsgerichts Düsseldorf zum Aktenzeichen 5 BV 250/14 übertragen.

    Bei dem Verfahren 5 BV 250/14 handelt sich um das hiesige Verfahren.

    Der Antragsteller beantragt, unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.01.2015 - 5 BV 250/14, festzustellen, dass ihm ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Ziffer 10 BetrVG zur Dynamisierung der Arbeitsentgelte hinsichtlich der Mitarbeiter zusteht, die nicht dem TVöD-V unterworfen sind.

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15
    In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass mit dieser Regelung den berechtigten Interessen und Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer hinreichend Rechnung getragen worden ist (BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, NZA 2012, 392 Rn. 19; BAG 12.11.2013 - 1 ABR 59/12, NZA 2014, 302 Rn. 38).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen oder einschränken, ohne die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst zu regeln (BAG 18.10.2011 a.a.O. Rn. 20; BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 39; BAG 18.02.2015 - 4 AZR 778/13, juris Rn. 20).

    Denn dieser geht davon aus, dass eine bestehende gesetzliche oder tarifliche Regelung dem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer ausreichend Rechnung trägt und daher Mitbestimmungsrechte entbehrlich macht (BAG 18.10.2011 a.a.O. Rn. 21; ebenso z.B. Fitting, BetrVG 27. Aufl. 2014, § 87 Rn. 410).

  • LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 TaBV 21/13

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15
    BetrVG das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Dynamisierung von Arbeitsentgelten entsprechend der Tarifabschlüsse für nicht dem Tarifvertrag unterworfenen Arbeitnehmer ausschließt (entgegen LAG Hamm 26.04.2013 - 13 TaBV 21/13, juris).

    Das Landesarbeitsgericht Hamm bejahte in seinem Beschluss vom 26.04.2013 (13 TaBV 21/13) ein Mitbestimmungsrecht, sah aber die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats als gegeben an.

    C.Die erkennende Kammer hat die Rechtsbeschwerde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG u.a. im Hinblick auf die Begründung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26.04.2013 - 13 TaBV 21/13 zugelassen.

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15
    Die Kammer lässt auch offen, ob überhaupt ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht und was sich insoweit daraus ergibt, dass die im Betrieb vorgefundene Lage betreffend die Arbeitnehmer mit Vergütungsansprüchen gemäß verschiedener tariflicher Regelungen bislang nicht mitbestimmt worden ist (vgl. zu diesem Aspekt BAG 21.08.1990 - 1 ABR 72/89, NZA 1991, 434 Rn. 29 f.), was nach der Anhörung der Beteiligten im Termin unstreitig ist.

    BetrVG nicht gelten würde (vgl. dazu BAG 21.08.1990 a.a.O. Rn. 15).

  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15
    In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass mit dieser Regelung den berechtigten Interessen und Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer hinreichend Rechnung getragen worden ist (BAG 18.10.2011 - 1 ABR 25/10, NZA 2012, 392 Rn. 19; BAG 12.11.2013 - 1 ABR 59/12, NZA 2014, 302 Rn. 38).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen oder einschränken, ohne die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst zu regeln (BAG 18.10.2011 a.a.O. Rn. 20; BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 39; BAG 18.02.2015 - 4 AZR 778/13, juris Rn. 20).

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15
    a)Ein Streit der Betriebsparteien darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, kann mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn entweder ein Konflikt dieses Inhalts aktuell besteht oder aber aufgrund der betrieblichen Verhältnisse zumindest jederzeit entstehen kann (BAG 17.03.2015 - 1 ABR 49/13, juris Rn. 14).

    Das für den Feststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse der Arbeitnehmervertretung folgt in aller Regel daraus, dass der Arbeitgeber das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts in Abrede stellt und deshalb davon absieht, eine mitbestimmte Regelung zu treffen (BAG 17.03.2015 a.a.O. Rn. 14).

  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11

    Unzulässige Beschwerde

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15
    Die gesetzliche Bestimmung fordert eine Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung (BAG 29.01.1992 - 7 ABR 29/91, NZA 1993, 379 Rn. 31; BAG 28.06.2005 - 1 ABR 26/04, NZA 2006, 111 Rn. 19; BAG 30.10.2012 - 1 ABR 64/11, NJW 2013, 2218 Rn. 11).

    Die Beschwerdeschrift hat deutlich zu sagen, was sie gegen den angefochtenen Beschluss einzuwenden hat, und zwar so, dass das Durchlesen des Beschlusses und der Beschwerdeschrift genügt, um dem Gericht und dem Beschwerdegegner die Einwendungen gegen den angefochtenen Beschluss klarzumachen (BAG 31.10.1972 - 1 ABR 4/72, AP Nr. 7 zu § 89 ArbGG 1953; BAG 30.10.2012 a.a.O.).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15
    Der Vernehmung der Zeugen X. und M. im Sinne des Einholens einer Tarifauskunft bedurfte es nicht, weil Wortlaut, systematischer Zusammenhang und sonstige Auslegungsgesichtspunkte zu einem zweifelsfreien Ergebnis führen (vgl. BAG 22.04.2010 - 6 AZR 962/08, ZTR 2010, 417 Rn. 32; BAG 14.09.2011 - 10 AZR 358/10, NZA 2011, 1358 Rn. 28).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15
    Der Vernehmung der Zeugen X. und M. im Sinne des Einholens einer Tarifauskunft bedurfte es nicht, weil Wortlaut, systematischer Zusammenhang und sonstige Auslegungsgesichtspunkte zu einem zweifelsfreien Ergebnis führen (vgl. BAG 22.04.2010 - 6 AZR 962/08, ZTR 2010, 417 Rn. 32; BAG 14.09.2011 - 10 AZR 358/10, NZA 2011, 1358 Rn. 28).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89

    Mitbestimmung bei Zulage in Forschungseinrichtung

  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95

    Weihnachtszuwendung nach TV Friseurhandwerk: tarifliche Zuwendung und

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 830/09

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 58/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02

    Kündigung einer im Ausland als sog. Ortskraft beschäftigten Sprachlehrerin wegen

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren

  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91

    Postulationsfähigkeit eines Gewerkschaftsvertreters

  • BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 11/13

    Unzulässige Rechtsbeschwerde - Doppelbegründung

  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 4/72

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Begründung der Beschwerde -

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

  • LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 TaBV 20/16

    Vergütungsordnung mit jährlichen Gehaltsanpassungen; Zuständigkeit des

    Die in einer Vorinstanz unterbliebene Beteiligung kann nachgeholt werden (vgl. LAG Düsseldorf v. 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15 - Rn. 41, juris; bezüglich der Nachholung in der Rechtsbeschwerdeinstanz: BAG v. 23.03.2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 10, AP Nr. 135 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Eine Entscheidung über den Antrag des Betriebsrats West berührt sie nicht in ihrer eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung (ebenso in einer vergleichbaren Konstellation: LAG Düsseldorf v. 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15 - Rn. 41, juris; vgl. auch BAG v. 14.11.2006 - 1 ABR 4/06 - zu B I 1 b der Gründe, AP Nr. 43 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 40/15

    Mitbestimmung bei Entgelterhöhung - unzulässige Feststellungsklage -

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. August 2015 - 12 TaBV 37/15 - wird zurückgewiesen.
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